Der Beklagte wurde durch eine Zeitungsanzeige auf das Bauvorhaben der klagenden Partei "Waldsiedlung B" in S aufmerksam. Er trat mit der klagenden Partei in Verbindung und wurde von der Angestellten Ingrid W über das Projekt näher unterrichtet. Ingrid W folgte dem Beklagten auch einen Prospekt aus, nach dessen Inhalt die Errichtung von 16 Einfamilienhäusern und 10 Eigentumswohnungen geplant war. Der Prospekt enthielt auch nähere Angaben über die von der beklagten Partei vorgesehene Au... mehr lesen...