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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §14 Abs1 idF 1995/820;Rechtssatz
Die Rechtsansicht, wonach eine dauernde Dienstunfähigkeit schon dann verneint werden kann, wenn nicht "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass nicht eine kalkülsrelevante Verbesserung eintreten könnte", ist unzutreffend (Hinweis hg E vom 28.April 2008, 2007/12/0071).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2005120273.X01Im RIS seit
24.04.2009Zuletzt aktualisiert am
13.11.2009