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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §45 Abs4;Rechtssatz
Nur die Miete eines Abstellplatzes in unmittelbarer Nähe bietet die Garantie des jederzeitigen Abstellens des Fahrzeuges im Nahbereich. Die Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 45 Abs. 4 StVO 1960 würde - auf Grund der wechselnden Situation des ruhenden Verkehrs - keine Abstellung des Kraftfahrzeuges in unmittelbarer Nähe zu einer Wohnung garantieren.Nur die Miete eines Abstellplatzes in unmittelbarer Nähe bietet die Garantie des jederzeitigen Abstellens des Fahrzeuges im Nahbereich. Die Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach Paragraph 45, Absatz 4, StVO 1960 würde - auf Grund der wechselnden Situation des ruhenden Verkehrs - keine Abstellung des Kraftfahrzeuges in unmittelbarer Nähe zu einer Wohnung garantieren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2010020170.X03Im RIS seit
14.01.2011Zuletzt aktualisiert am
09.01.2015