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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
TKG 2003 §37 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): AW 2010/03/0047Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie AW 2006/04/0033 B 29. Juni 2006 RS 1 (Hier: Nichtstattgebung - Feststellung beträchtlicher Marktmacht und Auferlegung spezifischer Verpflichtungen nach dem TKG 2003)Stammrechtssatz
Nichtstattgebung - Feststellungsbescheid nach dem BVergG - Bloß abstrakte, von konkreten Sachverhaltsumständen losgelöste (hypothetische) Möglichkeiten sind nach der hg. Rechtsprechung (vgl. die bei Mayer, B-VG, zu § 30 VwGG angeführte Judikatur) nicht geeignet, einen unverhältnismäßigen Nachteil im Sinne der genannten Gesetzesbestimmung konkret darzulegen.Nichtstattgebung - Feststellungsbescheid nach dem BVergG - Bloß abstrakte, von konkreten Sachverhaltsumständen losgelöste (hypothetische) Möglichkeiten sind nach der hg. Rechtsprechung vergleiche die bei Mayer, B-VG, zu Paragraph 30, VwGG angeführte Judikatur) nicht geeignet, einen unverhältnismäßigen Nachteil im Sinne der genannten Gesetzesbestimmung konkret darzulegen.
Schlagworte
Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung Begründungspflicht Unverhältnismäßiger Nachteil Besondere Rechtsgebiete DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:AW2010030046.A01Im RIS seit
04.04.2011Zuletzt aktualisiert am
06.04.2011