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L24006 Gemeindebedienstete SteiermarkNorm
BDG 1979 §14 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2002/12/0338 E 19. März 2003 VwSlg 16043 A/2003 RS 2Stammrechtssatz
Neben bereits existierenden freien oder in absehbarer Zeit frei werdenden Arbeitsplätzen kommt als Verweisungsarbeitsplatz aber auch ein solcher in Betracht, welcher seitens der Dienstbehörde durch Umgestaltung bestehender Geschäftseinteilungen von Dienststellen in absehbarer Zeit zu schaffen beabsichtigt ist (vgl. demgegenüber zum Fehlen einer Verpflichtung der Dienstbehörde, solche Arbeitsplätze zur Vermeidung einer von Beamten nicht gewünschten Ruhestandsversetzung einzurichten, das hg. Erkenntnis vom 20. Februar 2002, Zl. 2001/12/0237).Neben bereits existierenden freien oder in absehbarer Zeit frei werdenden Arbeitsplätzen kommt als Verweisungsarbeitsplatz aber auch ein solcher in Betracht, welcher seitens der Dienstbehörde durch Umgestaltung bestehender Geschäftseinteilungen von Dienststellen in absehbarer Zeit zu schaffen beabsichtigt ist vergleiche demgegenüber zum Fehlen einer Verpflichtung der Dienstbehörde, solche Arbeitsplätze zur Vermeidung einer von Beamten nicht gewünschten Ruhestandsversetzung einzurichten, das hg. Erkenntnis vom 20. Februar 2002, Zl. 2001/12/0237).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2010120049.X01Im RIS seit
22.04.2011Zuletzt aktualisiert am
17.05.2011