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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §45 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2010/02/0170 E 17. Dezember 2010 RS 3Stammrechtssatz
Nur die Miete eines Abstellplatzes in unmittelbarer Nähe bietet die Garantie des jederzeitigen Abstellens des Fahrzeuges im Nahbereich. Die Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 45 Abs. 4 StVO 1960 würde - auf Grund der wechselnden Situation des ruhenden Verkehrs - keine Abstellung des Kraftfahrzeuges in unmittelbarer Nähe zu einer Wohnung garantieren.Nur die Miete eines Abstellplatzes in unmittelbarer Nähe bietet die Garantie des jederzeitigen Abstellens des Fahrzeuges im Nahbereich. Die Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach Paragraph 45, Absatz 4, StVO 1960 würde - auf Grund der wechselnden Situation des ruhenden Verkehrs - keine Abstellung des Kraftfahrzeuges in unmittelbarer Nähe zu einer Wohnung garantieren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2010020021.X03Im RIS seit
27.06.2011Zuletzt aktualisiert am
01.08.2011