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83 Naturschutz UmweltschutzNorm
AWG 2002 §1 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2009/07/0123 E 24. Mai 2012 RS 5Stammrechtssatz
Für die Verwirklichung des objektiven Abfallbegriffes des § 2 Abs. 1 Z. 2 AWG 2002 reicht die bloße Möglichkeit einer Gefährdung von Schutzgütern iSd § 1 Abs. 3 legcit aus. Es kommt daher nicht darauf an, dass eine konkrete Gefahrensituation nachweisbar ist (vgl. E 15. September 2011, 2009/07/0154).Für die Verwirklichung des objektiven Abfallbegriffes des Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 2, AWG 2002 reicht die bloße Möglichkeit einer Gefährdung von Schutzgütern iSd Paragraph eins, Absatz 3, legcit aus. Es kommt daher nicht darauf an, dass eine konkrete Gefahrensituation nachweisbar ist vergleiche E 15. September 2011, 2009/07/0154).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2010070175.X04Im RIS seit
26.04.2013Zuletzt aktualisiert am
29.04.2016