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83 Naturschutz UmweltschutzNorm
AWG 2002 §1 Abs3 Z4;Rechtssatz
Der Tatbestand des § 1 Abs. 3 Z 4 AWG 2002 kennt keine ausdrückliche Geringfügigkeitsgrenze. Wohl aber enthält diese Vorschrift eine Einschränkung insofern, als auf eine Verunreinigung der Umwelt über das unvermeidliche Ausmaß hinaus abgestellt wird (E 22. Dezember 2005, 2005/07/0088).Der Tatbestand des Paragraph eins, Absatz 3, Ziffer 4, AWG 2002 kennt keine ausdrückliche Geringfügigkeitsgrenze. Wohl aber enthält diese Vorschrift eine Einschränkung insofern, als auf eine Verunreinigung der Umwelt über das unvermeidliche Ausmaß hinaus abgestellt wird (E 22. Dezember 2005, 2005/07/0088).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2011070080.X03Im RIS seit
15.04.2014Zuletzt aktualisiert am
02.10.2017