RS Vwgh 2014/2/20 2011/07/0080

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Veröffentlicht am 20.02.2014
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83 Naturschutz Umweltschutz

Rechtssatz

Der Tatbestand des § 1 Abs. 3 Z 4 AWG 2002 kennt keine ausdrückliche Geringfügigkeitsgrenze. Wohl aber enthält diese Vorschrift eine Einschränkung insofern, als auf eine Verunreinigung der Umwelt über das unvermeidliche Ausmaß hinaus abgestellt wird (E 22. Dezember 2005, 2005/07/0088).Der Tatbestand des Paragraph eins, Absatz 3, Ziffer 4, AWG 2002 kennt keine ausdrückliche Geringfügigkeitsgrenze. Wohl aber enthält diese Vorschrift eine Einschränkung insofern, als auf eine Verunreinigung der Umwelt über das unvermeidliche Ausmaß hinaus abgestellt wird (E 22. Dezember 2005, 2005/07/0088).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2011070080.X03

Im RIS seit

15.04.2014

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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