Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BDG 1979 §14;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2013/12/0003 E 11. Dezember 2013 RS 2Stammrechtssatz
Es besteht generell keine Verpflichtung der Dienstbehörden durch Organisationsmaßnahmen taugliche (die Leistungsdefizite der Beamten berücksichtigende) Verweisungsarbeitsplätze zu schaffen oder freizumachen (vgl. selbst für den Anwendungsbereich des BEinstG das E 17.12.2007, 2006/12/0223).Es besteht generell keine Verpflichtung der Dienstbehörden durch Organisationsmaßnahmen taugliche (die Leistungsdefizite der Beamten berücksichtigende) Verweisungsarbeitsplätze zu schaffen oder freizumachen vergleiche selbst für den Anwendungsbereich des BEinstG das E 17.12.2007, 2006/12/0223).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017120002.L03Im RIS seit
14.04.2017Zuletzt aktualisiert am
12.05.2017