Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56Rechtssatz
Ein rechtliches Interesse des Eisenbahnunternehmens an der Feststellung der Nicht-Öffentlichkeit eines Eisenbahnüberganges iSd § 47a EisenbahnG 1957 - insbesondere vor dem Hintergrund, dass gegebenenfalls die Verpflichtung zur Festlegung der Art der Sicherung im Falle der Nicht-Öffentlichkeit eines Eisenbahnüberganges das Eisenbahnunternehmen selbst trifft - kann bejaht werden. Die erforderliche Klarstellung des Umfangs der dem Eisenbahnunternehmen auferlegten Verpflichtungen kann ein rechtliches Interesse an einer Feststellung begründen (vgl. VwGH 24.9.2019, Ra 2019/03/0038 und 0039).Ein rechtliches Interesse des Eisenbahnunternehmens an der Feststellung der Nicht-Öffentlichkeit eines Eisenbahnüberganges iSd Paragraph 47 a, EisenbahnG 1957 - insbesondere vor dem Hintergrund, dass gegebenenfalls die Verpflichtung zur Festlegung der Art der Sicherung im Falle der Nicht-Öffentlichkeit eines Eisenbahnüberganges das Eisenbahnunternehmen selbst trifft - kann bejaht werden. Die erforderliche Klarstellung des Umfangs der dem Eisenbahnunternehmen auferlegten Verpflichtungen kann ein rechtliches Interesse an einer Feststellung begründen vergleiche VwGH 24.9.2019, Ra 2019/03/0038 und 0039).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019030035.L01Im RIS seit
16.03.2021Zuletzt aktualisiert am
16.03.2021