RS Vwgh 2021/2/3 Ra 2019/03/0035

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.02.2021
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
93 Eisenbahn

Norm

AVG §56
EisenbahnG 1957 §47a

Rechtssatz

Ein rechtliches Interesse des Eisenbahnunternehmens an der Feststellung der Nicht-Öffentlichkeit eines Eisenbahnüberganges iSd § 47a EisenbahnG 1957 - insbesondere vor dem Hintergrund, dass gegebenenfalls die Verpflichtung zur Festlegung der Art der Sicherung im Falle der Nicht-Öffentlichkeit eines Eisenbahnüberganges das Eisenbahnunternehmen selbst trifft - kann bejaht werden. Die erforderliche Klarstellung des Umfangs der dem Eisenbahnunternehmen auferlegten Verpflichtungen kann ein rechtliches Interesse an einer Feststellung begründen (vgl. VwGH 24.9.2019, Ra 2019/03/0038 und 0039).Ein rechtliches Interesse des Eisenbahnunternehmens an der Feststellung der Nicht-Öffentlichkeit eines Eisenbahnüberganges iSd Paragraph 47 a, EisenbahnG 1957 - insbesondere vor dem Hintergrund, dass gegebenenfalls die Verpflichtung zur Festlegung der Art der Sicherung im Falle der Nicht-Öffentlichkeit eines Eisenbahnüberganges das Eisenbahnunternehmen selbst trifft - kann bejaht werden. Die erforderliche Klarstellung des Umfangs der dem Eisenbahnunternehmen auferlegten Verpflichtungen kann ein rechtliches Interesse an einer Feststellung begründen vergleiche VwGH 24.9.2019, Ra 2019/03/0038 und 0039).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019030035.L01

Im RIS seit

16.03.2021

Zuletzt aktualisiert am

16.03.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten