RS Vwgh 2023/6/1 Ra 2022/07/0186

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Veröffentlicht am 01.06.2023
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Beim Dauerdelikt sind tatbildgemäße Einzelhandlungen so lange als Einheit und damit nur als eine Verwaltungsübertretung anzusehen und dementsprechend auch nur mit einer Strafe zu belegen, als der Täter nicht nach außen erkennbar seine deliktische Tätigkeit aufgegeben hat (vgl. VwGH 27.1.2011, 2010/09/0243).Beim Dauerdelikt sind tatbildgemäße Einzelhandlungen so lange als Einheit und damit nur als eine Verwaltungsübertretung anzusehen und dementsprechend auch nur mit einer Strafe zu belegen, als der Täter nicht nach außen erkennbar seine deliktische Tätigkeit aufgegeben hat vergleiche VwGH 27.1.2011, 2010/09/0243).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022070186.L13

Im RIS seit

27.06.2023

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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