RS Vwgh 2025/3/25 Ro 2024/11/0006

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Veröffentlicht am 25.03.2025
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Bei der Prüfung, ob in Bezug auf eine bestimmte Verwaltungsübertretung ein fortgesetztes Delikt vorliegen kann, ist insbesondere auf die Verwaltungsstrafbestimmungen und deren spezifische Funktion abzustellen (vgl. VwGH 25.1.2018, Ra 2016/06/0025).Bei der Prüfung, ob in Bezug auf eine bestimmte Verwaltungsübertretung ein fortgesetztes Delikt vorliegen kann, ist insbesondere auf die Verwaltungsstrafbestimmungen und deren spezifische Funktion abzustellen vergleiche VwGH 25.1.2018, Ra 2016/06/0025).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RO2024110006.J13

Im RIS seit

29.04.2025

Zuletzt aktualisiert am

23.05.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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