Norm
StVO §17 Abs1 Satz2Rechtssatz
Für das Vorbeifahren an einem zwar außerhalb der Fahrbahn, jedoch nahe dem Fahrbahnrand parkenden Fahrzeug gilt die Vorschrift des § 17 Abs 1 zweiter Satz StVO zumindest analog, zumal dann, wenn die geöffnete Türe des parkenden Fahrzeuges noch teilweise in die Fahrbahn hineinragt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0074211Dokumentnummer
JJR_19790702_OGH0002_0080OB00120_7900000_001