RS Vwgh 2007/2/28 2005/03/0159

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Veröffentlicht am 28.02.2007
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;
StVO 1960 §20 Abs2;
StVO 1960 §24 Abs1 litb;

Rechtssatz

Die Behörde kann auch bei fortlaufend gesetzten Verwaltungsübertretungen gegen die Sicherheit des Straßenverkehrs bereits geringeren Unrechtsgehaltes das Fehlen der erforderlichen Vertrauenswürdigkeit iSd § 6 Abs 1 Z 3 BetriebsO 1994 annehmen (vgl das hg Erkenntnis vom 20. Juni 1999, Zl 96/03/0304). (Hier:

Die Behörde hat die Beurteilung der (mangelnden) Vertrauenswürdigkeit nicht auf eine einzelne Geschwindigkeitsüberschreitung oder auf den einmaligen Verstoß gegen das Halte- und Parkverbot im Bereich von unübersichtlichen Kurven gestützt; es kann ihr jedoch nicht entgegengetreten werden, wenn sie diese Verstöße in die Gesamtbetrachtung einbezogen hat.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005030159.X05

Im RIS seit

20.04.2007

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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