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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §45 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/03/0044 B 12. Dezember 2001 RS 1Stammrechtssatz
Für den Beginn der zweiwöchigen Frist zur Stellung des Wiederaufnahmeantrags nach § 45 Abs. 2 VwGG ist nicht der Zeitpunkt maßgebend, zu dem der Wiederaufnahmewerber (vermeintlich) in die Lage versetzt wird, das Vorliegen des Wiederaufnahmegrundes zu beweisen, sondern der Zeitpunkt, zu dem er vom Vorliegen des Grundes Kenntnis erlangt hat (Hinweis B 7.11.1983, 82/12/0129, 0132).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2008050060.X01Im RIS seit
18.07.2008Zuletzt aktualisiert am
21.07.2008