Frage zu: § 188 StGB

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Doktor_What
Beiträge: 3
Registriert: 23.01.2009, 15:24

Frage zu: § 188 StGB

Beitrag von Doktor_What » 23.01.2009, 15:48

Dieses Gesetz verstößt gegen die Meinungsfreiheit.

Religionen müssen kritisiert, beleidigt oder herabwürdigt werden dürfen. Das ist das Recht jedes einzelnen Menschen und sollte NIEMALS bestraft werden. 6 Monate Haft für so etwas entspricht ganz und garnicht den moralischen Vorstellungen eines Österreichers und jeder normal denkende Mensch erkennt, dass dieses Gesetz im 21. Jahrhundert deplatziert ist.

Der Mensch ist frei geboren und liegt doch überall in Ketten!

kurz: eine Frechheit!




frapaolo
Beiträge: 2
Registriert: 08.10.2012, 12:52

RE: Frage zu: § 188 StGB

Beitrag von frapaolo » 08.10.2012, 12:59

Die Freiheit eines Menschen endet dort, wo sie die eines anderen beschneidet, eingrenzt oder Ansichten und Einstellungen diskreditiert. Damit, denke ich, sind bestenfalls Ihre Ansichten veraltet und somit eine absolute Frechheit! In christlicher Nächstenliebe Frapaolo

Alexander Drechsler
Beiträge: 1
Registriert: 16.10.2015, 17:34

RE: RE: Frage zu: § 188 StGB

Beitrag von Alexander Drechsler » 16.10.2015, 17:43

Durch herabwürdigende Aussagen über Ideen wird niemandes Freiheit eingeschränkt. Und eine Gesellschaft, in der Ansichten und Einstellungen nicht diskreditiert werden dürfen, ist alles andere als frei. Verbote, Ideen schlechtzumachen, zeugen eher von totalitären Gesellschaften.

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