Frage zu: § 15 ASchG

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Mandi
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Registriert: 02.12.2008, 18:50

Frage zu: § 15 ASchG

Beitrag von Mandi » 02.12.2008, 18:52

Die Pflichten der Arbeitnehmer in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes berühren nicht die Verantwortlichkeit des Arbeitgebers für die Einhaltung der Arbeitnehmerschutzvorschriften.

 

Kann mir das bitte jemand genauer erläutern? danke




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