Witwenunterhalt nach Scheidung

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APO-8076
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Registriert: 05.06.2018, 15:18

Witwenunterhalt nach Scheidung

Beitrag von APO-8076 » 05.06.2018, 15:27

Ich hab eine Frage - die mir bisher niemand beantworten konnte:

Ich bin lt. § 49 EheG schuldlos geschieden. Mein Ex ist im Vorjahr verstorben. Noch immer ist das Aufteilungsverfahren nicht beendet (die Verlassenschaft auch noch nicht).

Jedenfalls habe ich eine Witwenpension beantragt, und die würde (nach 11 monatiger Prüfung von der SVA angelehnt, da ich zum Zeitpunkt des Todes keinen Unterhalt bekommen hab. Nachdem mir mein Ex 28 Klagen aufgebrummt hat, er bis zum Existenzminimum exekutiert wurde, wäre es sinnlos gewesen, eine weitere Klage hinsichtlich Unterhalt einzureichen. Ich lebte in der Zwischenzeit von einem Bankkredit und habe nun - nachdem ich für sein Unternehmen gebürgt habe - seine  Schulden abzuzahlen.

Sollte es richtig sein, dass mir keine Witwenpension zusteht, frage ich mich, wozu es dann überhaupt einen jahrelangen Gerichtsprozess hinsichtlich Schuldfrage gibt, wenn es ohnehin keine Bedeutung hat.

Jedenfalls empfinde ich es nicht als gerecht, und entspricht auch nicht dem Gleichstellungsgrundsatz.

Vorab besten Dank für eine Antwort

LG

APO

 




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