AO Mitgliederversammlung §5 Abs 2 - Anzahl der Mitglieder

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martin engelmeier
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AO Mitgliederversammlung §5 Abs 2 - Anzahl der Mitglieder

Beitrag von martin engelmeier » 10.03.2018, 20:31

ist es möglich in den Stratuten auch eine geringere Anzahl von Mitgliedern als "Mindestens ein Zehntel" festzulegen um eine MV einberufen zu lassen? MMn war die Intention der letzten Gesetzesänderung ja eine erleichterte Möglichkeit für Mitglieder. Daher sollte ja auch nichts gegen eine geringere Anzahl z-b- 5% sprechen, die in den Statuten festgelegt ist.



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