Leihvertrag
Leihvertrag
Im Gesetz ist die Rede von einer unentgeldlichen Übergabe auf bestimmte Zeit. Meine Frage hierzu wäre, ob es sich immer noch um einen gültigen Leihvertrag handelt, wenn die Übergabe zwar unentgeldlich aber auf unbestimmte Zeit erfolgt und diese Abmachung auf einen mündlichen Vertrag beruht?
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