Wohnraumzuteilung nach Personen - Ist ein Schlafraum ein Wohnraum?

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Tiare
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Wohnraumzuteilung nach Personen - Ist ein Schlafraum ein Wohnraum?

Beitrag von Tiare » 25.11.2017, 14:11

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte gerne folgendes wissen. Ist es von Wiener Wohnen rechtens, die Wohnräume nach Personen zuzuteilen und Schlafräume als Wohnräume zu bezeichnen? Meines Erachtens ist ein Wohnraum ein Wohnzimmer und kein Schlafzimmer. Ein Schlafzimmer ist hauptsächlich nur zum Schlafen. Man hält sich ja nicht dort hauptsächlich auf sondern im Wohnzimmer. Wiener Wohnen macht es sich leicht, daß es die Wohnungen mit ihren Räumlichkeiten nach Personen zuweist. Es sollte doch so sein, daß auch eine alleinstehende Person ein Anrecht auf einen separaten Schlafraum hat und nicht gezwungen ist im Wohnzimmer auf einer Couch schlafen zu müssen. Auch eine alleinerziehende Mutter sollte schon ein Recht auf eine 3-Zimmer-Wohnung haben. Das heißt 2 Schlafzimmer und ein Wohnzimmer. Man bleibt ja nicht immer allein, sondern man findet ja auch einen Lebenspartner auch wenn sich dieser seine Wohnung behält. Es ist nicht korrekt, daß man mit dem Lebenspartner, auch wenn dieser eine eigene Wohnung besitzt, wenn dieser bei mir jede Woche übernachtet , daß wir immer auf der Couch schlafen müssen. Auch wir Erwachsene haben ein Vergnügen und wollen vom Nachwuchs dabei nicht gestört werden. Ich bitte höflichst so rasch als möglich um eine gut formulierte und leicht verständliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen Marie-Christine Phan



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