Paragraph 146 StGB

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Paragraph 146 StGB

Beitrag von o.schwehla@gmail.com » 18.10.2017, 17:27

Ich habe einen Artikel auf eBay verkauft, er würde nicht zurückgesendet und mir war keine Kontaktaufnahme bekannt. Die Person war nicht zufrieden mit dem Artikel (kaputt?) und erstattete Anzeige. Nun bin ich wegen Paragraph 146 StGB angeklagt und mein Konto wird geöffnet. Einspruch wg Kontoöffnung wurde per Stellungnahme d Staatsanwaltschaft abgewiesen. Ich habe der Person das ganze Geld überwiesen und um Kontaktaufnahme gebezen, die nicht erfolgt ist, auch die Are kam nicht retour. Ich verstehe die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen nicht. Was kann ich noch tun?



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