Wp und wbk

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RobertZips
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Wp und wbk

Beitrag von RobertZips » 10.10.2017, 22:37

So wie der paragraph 3 geschrieben ist müsste mir jede Behörde wenn ich die gesetzlichen Bestimmungen erfülle einen Waffenpass ausstellen oder?!?! Durch die nichtaustellung der Behörden eines wp (Begründung SELBSTSCHUTZ) ist es eigentlich eine Einschränkung meines NOTWEHRRECHTS von Seite der Behörde. Wobei die Begründung Selbstschutz in der heutigen Zeit sicherlich berechtigt ist. Wir haben es hier mit der sogenannten „administrativen Entwaffnung“ zu tun. Das bedeutet, daß nicht der Gesetzgeber tätig wird, sondern ein Verwaltungsbeamter im Rahmen seines weitgesteckten –vielleicht zu weitgesteckten – Ermessen oder irre ich mich? Es wäre nett wenn mir eine Person antworten würde und mich berichtigt oder darüber Infos geben kann. Mfg robert



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