Frage zur Interpration

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Rosa Lila
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Frage zur Interpration

Beitrag von Rosa Lila » 28.07.2017, 12:03

Hallo, Bei Eintritt in ein Ministerium lag ‚nur‘ einen Bachelorabschluss vor, deshalb wurde ein Vorbildungsausgleich von 2 Jahren (da Bachelor unter 240 ECTS) in Abzug gebracht., welcher die Vorrückung bis 08/18 hemmt. Nun wurde ein Master abgeschlossen. In §15 (4) Abs. 2 steht ganz am Ende: „In all diesen Fällen ist das Ausmaß des Vorbildungsausgleichs mit dem Besoldungsdienstalter im Zeitpunkt des Studienabschluss begrenzt.“ Ich will wissen, ob ich das richtig interpretiere, dass mit dem Master-Studienabschluss jetzt also dieser Vorbildungsausgleich wegfällt? Herzlichen Dank im Voraus!



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