Frage zur Interpration
Frage zur Interpration
Hallo,
Bei Eintritt in ein Ministerium lag ‚nur‘ einen Bachelorabschluss vor, deshalb wurde ein Vorbildungsausgleich von 2 Jahren (da Bachelor unter 240 ECTS) in Abzug gebracht., welcher die Vorrückung bis 08/18 hemmt.
Nun wurde ein Master abgeschlossen.
In §15 (4) Abs. 2 steht ganz am Ende:
„In all diesen Fällen ist das Ausmaß des Vorbildungsausgleichs mit dem Besoldungsdienstalter im Zeitpunkt des Studienabschluss begrenzt.“
Ich will wissen, ob ich das richtig interpretiere, dass mit dem Master-Studienabschluss jetzt also dieser Vorbildungsausgleich wegfällt?
Herzlichen Dank im Voraus!
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