Bauabstand in Salzburg Land

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Andreas Mitteregger
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Bauabstand in Salzburg Land

Beitrag von Andreas Mitteregger » 15.03.2017, 02:19

Koennte mir bitte jemand helfen mit den Mindestgrenzabstaenden fur folgende Situation: - da nachbargrundstueck ist im privaten Besitz - ein 6m breiter Streifen im nachbargrundstueck (Grenze zu meinem Grundstueck) wurde zu einer Verkehrsflaeche umgewidmet, dahinter als Bauland - Zur zeit ist das Grundstueck noch eine Wiese - die neue strasse (falls sie jemals gebaut wird) wird nicht benutzt um in mein grundstueck zu kommen (also wuerde ich "die Verkehrsflaeche" wie in Abs.3 gegeben, als die zurzeitige Strasse auf der anderen Seite des Grundstuecks sehen - ich bin aber kein jurist...) Muss ich jetzt nach einer Baufluchtlinie von der Gemeinde fragen (annahme widmung ist ausschalggebend) oder muss ich die randabstaende zu privaten grundstuecken einhalten (annahme besitzverhaeltnisse und derzeitiger zustand sind ausschlaggebend) Vielen Dank, Andreas Mitteregger



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