frage betreffend gebürenanspruch
frage betreffend gebürenanspruch
ich hatte letzten freitag eine ladung als zeuge zu einem stafverfahren in wien.
weil ich in tirol lebe, und natürlich von dort nach wien anreisen musste,
fielen in diesem fall natürlich einerseits recht hohe reisekosten (bahn) an,
andererseits war ich aufgrund der distanz auch den ganzen tag unterwegs (mit hin & rückfahrt...)
- mittlerweile wurde mir bestätigt, dass ich die fahrtkosten erstattet bekomme.
eine entschädigung f. meine zeitversäumnis wurde mir abgeschlagen.
weshalb?
ist die entschädigung für meine nachweisliche zeitversäumnis an
einen belegbaren einkommensentgang gekoppelt?
- was hat tatsächlicher zeitaufwand mit einkommen zu tun?
über eine antwort würde ich mich sehr freuen!
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