Vorrangregelung zwischen Fuß- und Fahrzeugverkehr in Wohnstraßen
Vorrangregelung zwischen Fuß- und Fahrzeugverkehr in Wohnstraßen
Gemäß Zusatzabkommen zur Wiener Konvention beinhaltet das Europ. Verkehrszeichen 17a "Wohnstraße", das dem österr. Schild 9a entspricht, den Vorrang des Fußverkehrs (sinngemäß übersetzt: "wenn nötig müssen Fahrzeuge warten", vgl. Umsetzung in CH und D). Wer hat in Österreich Vorrang bei einer Straßenquerung in einer Wohnstraße: Fuß- oder Fahrzeugverkehr - oder niemand von beiden (Gleichberechtigung)? Aus welcher Vorschrift leitet sich das ab?
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 63 Gäste