Konfiskation nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen einen Beschuldigten möglich?
Konfiskation nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen einen Beschuldigten möglich?
Bei einem Beschuldigten nach Sachbeschädigung wurde vermutliches Tatwerkzeug sichergestellt. Das Verfahren wurde von der StA, wg. Beweismangels, eingestellt.
Kann die Sicherstellung trotzdem konfisziert werden oder ist dies, ob der Aberkennung des Beschuldigten-Status, ohnehin unmöglich?
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 62 Gäste