Frage zu: § 30 ASchG

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Gernot Buchegger
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Frage zu: § 30 ASchG

Beitrag von Gernot Buchegger » 07.01.2015, 09:34

Absatz 4 besagt, dass in Sanitäts und Umkleideräumen das Rauchen verboten ist.
Das besagt, dass man auf Toiletten doch rauchen darf!
Sollte es daher nicht Sanitärräume und anstatt Sanitätsräume heißen?

Ich habe auch noch keine Firma gesehen in der es eigene Sanitätsräume gibt (Krankenanstalten ausgenommen)

 




Manannan
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RE: Frage zu: § 30 ASchG

Beitrag von Manannan » 07.01.2015, 16:17

Es heißt "Sanitätsräume" und es sind auch solche gemeint (siehe § 26 ASchG!)

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