Anfrage:
Ich fahre gegen einen auf der Fahrbahn liegenden umgestürzten Baum und melde den Verkehrsunfall bei dem nur an meinem eigenen KFZ ein Schaden entstanden ist erst einige Tage später bei der Polizei um eine Bestätigung für meine Versicherung zu erhalten.
a) Habe ich mich strafbar gemacht, weil ich den Unfall nicht gleich gemeldet habe?
b) Muss mir die Polizei verspätet auch noch einen Unfallbericht ausfolgen?
c) Müsste ich für diesen Unfallbericht eine Gebühr entrichten?