Frage zu: § 12 ECG
Frage zu: § 12 ECG
Wie verhält sich § 12 ECG zu einer gesetzlich geregelten Zugangsfiktion (zB § 5a Abs 10 VersVG). Wird man der Schutzfunktion des § 12 ECG den Vorzug geben oder § 5a VersVG als spezieller Norm für die Handhabung der elektronischen Kommunikation bei Versicherungsverträgen?
RE: Frage zu: § 12 ECG
Lex specialis derogat legi generali
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot], Google [Bot] und 59 Gäste