Auflassung der Wohnstraßen
Auflassung der Wohnstraßen
Hallo!
Vor ein paar Tagen hat die Stadtgemeinde Korneuburg sämtliche Wohnstraßentafeln entfernt, im ganzen Ort.
Als ich bei der Gemeinde nachfragte, warum dem so sei, bekam ich als Antwort, dass sie nicht mehr ins Konzept passen würden.
Kann die Gemeinde diese Verordnung einfach so widerrufen? Es kam nicht einmal eine Vorinformation, auf einmal waren alle Tafeln weg. Besteht für mich als Anrainer irgendeine Möglichkeit dagegen Einspruch zu erheben bzw. eine neue Tafeln zu beantragen?
mfg
RE: Auflassung der Wohnstraßen
Unter den im § 76b zit Voraussetzungen obliegt des der Behörde nach freiem Ermessen, ob sie Wohnstraßen verordnet oder solche wieder aufhebt.
Wenn Sie durch diese Aufhebungsverordnung unmittelbar in Ihren Rechten verletzt sind und kein Bescheid erwirkt werden kann, so können Sie beim Verfassungsgerichtshof einen Individualantrag (Anwaltspflicht!) auf ein Verordnungsprüfungsverfahren beantragen (Art 139 Abs 1 Z 3 B-VG).
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 173 Gäste