Betreibungskosten

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Erwin Ausserwöger
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Betreibungskosten

Beitrag von Erwin Ausserwöger » 14.04.2014, 10:18

Ab wann kann der Pauschalbetrag von € 40 verrechnet werden? Bereits mit der 1. Mahnung oder erst zu einem späteren Zeitpunkg (2. Mahnung mit Verrechnung Verzugszinsen, bzw. im Rahmen Abschaltung/Inkasso)?



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

RE: Betreibungskosten

Beitrag von Manannan » 17.04.2014, 15:20

Bereits ab Fälligkeit mit der 1.Mahnung! Eine Mahnung bzw Stundung ist lediglich ein freiwilliges Zuwarten des Gläubigers auf den vereinbarten Betrag. Wenn also der Schuldner zum vereinbarten Zeitpunkt nicht leistet, können Sie die Schuld sofort einklagen und zwar ohne vorausgehende Mahnung.

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