Wohnanlage mit 16 Wohnungen in 3 Mehrfamilienwohnhäusern;
Der Mehrheitseigentümer hat seine 10 Wohnungen vermietet;
6 Miteigentümer haben jeweils 1 Eigentumswohnung;
fraglicher Vorfall: Ein Mieter beschädigt das Terrassenmetallgeländer (ca. 1m hoch) indem er ein Geländerfeld (ca. 1m breit ) heraus schneidet und es durch eine Tür, die keine formschlüssige Verriegelung hat, ersetzt. Durch diesen kleinen Umbau kann er und seine Familie (3 Erwachsene und 1 einjähriges Kleinkind) über eine Stufe von ca. 60cm die Außenanlage (Erholungsfläche) betreten.Angeblich hat er die Zustimmung des Vermieters (Mehrheitseigentümer) eingeholt.
Frage 1: Darf der Mieter das Terrassengeländer eines Mehrfamilienwohnhauses, welches im Besitz der Eigentümergemeinschaft steht, ohne deren Zustimmung beschädigen, bzw. verändern?
Frage 2: Darf man ein behördlich vorgeschriebene Terrassengeländer tlw. entfernen, bzw. wer haftet für ursächlich bedingte Schäden?
Frage 3: Da für 3 weitere Mietwohnungen die selbe Problematik ansteht, ersuche ich um Ratschläge wie man diese Missstände abstellen kann!
DANKE für eure Vorschläge
FGF