Anmeldung von EU Ausländern beim Meldeamt
-
- Beiträge: 1
- Registriert: 15.01.2014, 14:37
Anmeldung von EU Ausländern beim Meldeamt
Im Normalfall reicht für die Anmeldung ein amtlicher Lichtbildausweis. Unser Meldeamt verlangt trotz
vorhandener ZMR Nummer zusätzlich eine Geburtsurkunde
Ist so etwas rechtlich ok oder ist das eine Überreaktion eines eifrigen Gemeindebeamten ?
Michael Unterkofler
RE: Anmeldung von EU Ausländern beim Meldeamt
Die MeldeV ist hier die falsche Rechtsgrundlage.
Die Antwort auf Ihre Frage findet sich in § 4a Abs 3 MeldeG. Demnach verbleiben die Meldezettel bei der Behörde solange die Identität des zu Meldenden nicht mit der jeweils gebotenen Verlässlichkeit festgestellt ist.
Eine Geburtsurkunde alleine wird mE dafür nicht ausreichen.
Darüber hinaus hat gem § 12 leg cit der Meldepflichtige zur Überprüfung der melderechtlichen Bestimmungen, auf Verlangen der Meldebehörde unverzüglich öffentliche Urkunden vorzulegen, die zur Feststellung der Identität des Unterkunftnehmers geeignet sind.
Fragen Sie am besten nach der Rechtsgrundlage, auf Grund derer die Vorlage einer GU verlangt wird.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot], Google [Bot] und 57 Gäste