Anmeldung von EU Ausländern beim Meldeamt

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Michael Unterkofler
Beiträge: 1
Registriert: 15.01.2014, 14:37

Anmeldung von EU Ausländern beim Meldeamt

Beitrag von Michael Unterkofler » 15.01.2014, 14:48

Im Normalfall reicht für die Anmeldung ein amtlicher Lichtbildausweis. Unser Meldeamt verlangt trotz vorhandener ZMR Nummer zusätzlich eine Geburtsurkunde Ist so etwas rechtlich ok oder ist das eine Überreaktion eines eifrigen Gemeindebeamten ? Michael Unterkofler



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

RE: Anmeldung von EU Ausländern beim Meldeamt

Beitrag von Manannan » 15.01.2014, 22:16

Die MeldeV ist hier die falsche Rechtsgrundlage. Die Antwort auf Ihre Frage findet sich in § 4a Abs 3 MeldeG. Demnach verbleiben die Meldezettel bei der Behörde solange die Identität des zu Meldenden nicht mit der jeweils gebotenen Verlässlichkeit festgestellt ist. Eine Geburtsurkunde alleine wird mE dafür nicht ausreichen. Darüber hinaus hat gem § 12 leg cit der Meldepflichtige zur Überprüfung der melderechtlichen Bestimmungen, auf Verlangen der Meldebehörde unverzüglich öffentliche Urkunden vorzulegen, die zur Feststellung der Identität des Unterkunftnehmers geeignet sind. Fragen Sie am besten nach der Rechtsgrundlage, auf Grund derer die Vorlage einer GU verlangt wird.

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