Frage zu: § 68 StVO

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Velozipedist
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Frage zu: § 68 StVO

Beitrag von Velozipedist » 24.08.2011, 21:35

Die Textpassage ... "auf Geh- und Radwegen" ist unpräzise. Hier sind wohl Verkehrsflächen gemeint, die Radfahrer und Fußgänger GEMEINSAM benutzen dürfen. Hier sollte der Verweis auf das entsprechende Verkehrszeichen hingewiesen werden.

Weiters zu (3a) : Es ist unverständlich, daß sich Radfahrer nur mit 10 km/h nähern dürfen, Autofahrer aber sehr wohl mit 50 km/h, auch dann, wenn der Radfahrer geradeaus fährt und der aus gleicher Richtung kommende, rechts einbiegende Autofahrer Nachrang hätte. Ich habe schon mehrfach derartige Unfälle in solchen Fällen durch Notbremsungen vermieden.




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