Frage zu: § 93 StPO

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Indubioproreo
Beiträge: 1
Registriert: 15.11.2012, 13:48

Frage zu: § 93 StPO

Beitrag von Indubioproreo » 15.11.2012, 14:12

Diese Rechtsnorm ist meiner Meinung nach, untragbar für ein Land, welches im Rahmen der EU, die EU-Grundrechtscharta ratifiziert hat. Der Zweck ist nicht einleuchtend und stellt sicherlich eine Beeinträchtigung der Beweiswürdigung dar. Ein Land, welches sich gegen Folter und andere Zwangsmaßnahmen gegen das menschliche Leben ausspricht, muss darauf achten,dass solche Rechtsnormen keinen Platz in den Gesetzestexten finden! Schon allein der menschlichen Würde wegen, darf keiner zu einer Aussage gezwungen werden. Deshalb mein Apell: Aussageverweigerung muss auch ohne gesetzliche Grundlage möglich sein! 

Mfg, Indubioproreo!




Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 31 Gäste