Aufsichtsorgan eines Vereins!
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Aufsichtsorgan eines Vereins!
In unserem Vereinsstatut steht bezüglich Vereinsvorstand folgendes:
(1) Der Vereinsvorstand besteht aus dem Vereins-Obmann, dessen Stellvertreter, dem Schriftführer, dem Kassier, sowie den Beisitzern, deren Anzahl jedoch 12 nicht übersteigen darf.
Es ist folgender Wahlvorschlag eingegangen:
Obmann: Johann Istv
Obmann Stv.: Josef Leitz
Schriftführer: Josef Leitz
Kassier: Josef Prant
Der Obmannstv. und der Schriftführer sind also die gleichen natürlichen Personen! Entspricht dieser Wahlvorschlag den Bestimmungen des Vereinsgesetz 2002?
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