Aufteilung der Energiekosten nach beheizbarer Fläche

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
silberwolf1
Beiträge: 1
Registriert: 27.01.2010, 17:26

Aufteilung der Energiekosten nach beheizbarer Fläche

Beitrag von silberwolf1 » 27.01.2010, 18:15

In unserer WEG gibt es ein Appartementhaus mit 6 Wohnungen und mein Wohnhaus - alle Wohnungen dienen seit Jahren als Ferienwohnungen, sind also im Winter lediglich ein paarWochen belegt. Es gibt eine gemeinsame Heizungsanlage - die Instandsetzungskosten werden nach Anteilen abgerechnet - ich habe ca. 40 %. Diirekt hinter dem Brenner befinden sich 2 elektronische Messgeräte. Das eine misst die Enregie, die zu den Radiatorenheizkörpern der Appartements führt, das andere den Verbrauch für die Fußbodenheizung meines Wohnhauses. Beide Heizungen werden auch getrennt gesteuert. Der Strom für Brenner und Pumpen wird über den Allgemeinzähler abgerechnet und die Kaminkehrer-Rechnung nach Anteilen aufgeteilt. Im Wohnhaus befindet sich zusätzlich eine Kamin-Kachelofen, der in den Überganszeiten ausschl. als Heizung dient, während in den Appartements die normale Heizung läuft. Mein Wohnhaus wird bei der Ankunft im Winter hauptsächlich durch das Brennholz erwärmt, bis nach ca. 3 Tagen die Fußbodenheizung ausreicht. Hinzu kommte, dass ich im Winter höchsten 2 bis 3 Wochen vor Ort bin, wärend die Appartements auch vermietet werden. Nun wurde seit Jahren zwischen dem Appartementhaus und dem Wohnhaus ausschl. nach Verbrauch abgerechnet zumal auch der Warmwasserverbrauch über Messgeräte läuft. Der Verbrauch der Appartements wurde nach beheizbarer Wohnfläche ermittelt. Seit dem vergangenen Jahr haben wir einen offiziellen Verwalter. Es wurde beschlossen die Fa. Messtechnik mit der Heizkostenabrechnung zu beauftragen. Die Herren schauten sich die Anlage an und erklärten, dass die bisherige Abrechnungsmethode nur in soweit geändert wird, dass die Radiatoren im Appartementhaus mit Messgeräten versehen werden. Der Energieverbrauch beider Häuser sollte weiterhin getrennt abgeerchnet werden. Leider machte der Verwalter hier nicht mit und verwies auf die Bestimmung des HeizKG, nach der mindestens 25 % des Energieverbrauchs nach beheizbarer Wohnfläche abzurechnen sind. Ich finde das total ungerecht. Kennt jemand dazu ein passende Entscheidung aus der Rechtsprechung?



Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 20 Gäste