ist das ein Druckfehler?
ist das ein Druckfehler?
(2) Die im Rahmen des physikalisch-technischen Prüfdienstes ausgestellten Prüfzeugnisse sind öffentliche Urkunden.
Das BEV behauptet, die Prüfzeugnisse sind Eigentum des Antragsteller und können nicht herausgegeben werden.
Kann mir jemand sagen, was nun richtig ist?
mfg karl
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot] und 138 Gäste