Vorbereitende Schriftsätze sind für mündliche Streitverhandlungen vorgesehen (z.B. § 258 Zivilprozessordnung ZPO). Im Strafprozess kann man Beweisanträge mitbringen oder dem Gericht vorher anzeigen, die zu der Verteidigung dienenden Beweismittel enthalten, damit diese eventuell noch rechtzeitig ... mehr lesen...