§ 480 ABGB Erwerbung des Rechtes der Dienstbarkeit. Titel zur Erwerbung.

ABGB - Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.03.2024

Der Titel zu einer Servitut ist auf einem Vertrage; auf einer letzten Willenserklärung; auf einem bey der Theilung gemeinschaftlicher Grundstücke erfolgten Rechtsspruche; oder endlich, auf Verjährung gegründet.

In Kraft seit 01.01.1812 bis 31.12.9999
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