§ 45 StGB Bedingte Nachsicht von vorbeugenden Maßnahmen

StGB - Strafgesetzbuch

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.03.2024

(Anm.: Abs. 1 aufgehoben durch Art. 1 Z 11, BGBl. I Nr. 223/2022)

In Kraft seit 01.03.2023 bis 31.12.9999
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