§ 122 BO für Wien Einhaltung der bautechnischen Vorschriften

BO für Wien - Bauordnung für Wien

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 28.03.2024

Unter welchen Voraussetzungen die im 9. Teil enthaltenen bautechnischen Vorschriften als eingehalten gelten, wird durch Verordnung der Landesregierung bestimmt.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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