Hinweis zu den Gesetzesausgaben:Auf JUSLINE steht Ihnen eine umfangreiche Sammlung von Gesetzes- und Verordnungstexten des österreichischen Bundes- und Landesrechts im Volltext zur Verfügung. Diese Sammlung dient lediglich der Information. Dementsprechend werden die Gesetzestexte und Gesetzeskommentare „wie besehen“ zur Nutzung überlassen, ohne jegliche Form von Gewährleistung, insbesondere auch ohne Gewähr für die Übereinstimmung mit den kundgemachten Gesetzestexten, mit der Rechtsprechung oder für Aktualität. Näheres siehe unter Haftungs- und Gewährleistungsausschluss. Die rechtlich verbindliche Fassung finden Sie im Rechtsinformationssystem (RIS) des österreichischen Bundeskanzleramtes. Die Gesetze werden in der ursprünglichen Fassung des Kundmachungsdatums wiedergegeben (z. B.: ABGB in der Fassung von 1811). Sie weisen daher die damalige Schreibweise auf:
Jedes Gesetz umfasst eine Änderungshistorie, die Sie in der Fundstelle des jeweiligen Gesetzes finden:
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