§ 3 StGB Notwehr

StGB - Strafgesetzbuch

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

(1) Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren. Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, daß dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist.

(2) Wer das gerechtfertigte Maß der Verteidigung überschreitet oder sich einer offensichtlich unangemessenen Verteidigung (Abs. 1) bedient, ist, wenn dies lediglich aus Bestürzung, Furcht oder Schrecken geschieht, nur strafbar, wenn die Überschreitung auf Fahrlässigkeit beruht und die fahrlässige Handlung mit Strafe bedroht ist.

In Kraft seit 01.09.2017 bis 31.12.9999
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1 Kommentar zu § 3 StGB


Kommentar zum § 3 StGB von lexlegis

  • 5,0 bei 9 Bewertungen

Notwehr Anmerkung

 Prüfungsschema: 1. Objektive Notwehrsituation: Wichtig für Notwehr ist das Vorliegen einer objektiven, also tatsächlichen Notwehrsituation. Dies bedeutet es findet ein gegenwärtiger oder unmittelbar drohender Angriff auf eines der im StGB genannten Rechtsgüter (Le... mehr lesen...

§ 3 StGB | 20. Version | 15502 Aufrufe | 21.04.14

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3 Diskussionen zu § 3 StGB


Selbstverteidugung - Einengung der Freiheit von ndrexler zum § 3 StGB

  • 0,0 bei 0 Bewertungen

Hallo, in meiner Nachbarschaft gibt es einen jüngeren Kerl, der mir schon seit längerer Zeit Geld schuldig ist, da ich ihm einmal ausgeholfen habe, als er sich in einer Notlage befand. Vor kurzem habe ich ihn aufgefordert, mir das Geld endlich mal zu geben - ich habe ihn schon des Öfteren daran ... mehr lesen...

§ 3 StGB | 1 Antwort | 2047 Aufrufe | 14.08.20

Wp und wbk von RobertZips zum § 3 StGB

  • 4,0 bei 2 Bewertungen

So wie der paragraph 3 geschrieben ist müsste mir jede Behörde wenn ich die gesetzlichen Bestimmungen erfülle einen Waffenpass ausstellen oder?!?! Durch die nichtaustellung der Behörden eines wp (Begründung SELBSTSCHUTZ) ist es eigentlich eine Einschränkung meines NOTWEHRRECHTS von Seite der Beh... mehr lesen...

§ 3 StGB | 0 Antworten | 1876 Aufrufe | 10.10.17

Kann Gefährliche Drohung eine Notwehr sein? von AndiKappenstein zum § 3 StGB

  • 0,0 bei 0 Bewertungen

Folgender konkrete Fall: Während eines Streits der bereits zu Tätlichkeiten geführt hat*, stehen sich die 2 Personen gegenüber. Person A sagt: "Du bist tot!", und nimmt eine Angriffshaltung ein. Person B antwortet: "Du auch!" Kann sich Person B auf Notwehr berufen? Gibt es dazu Präzede... mehr lesen...

§ 3 StGB | 1 Antwort | 3658 Aufrufe | 28.04.14

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