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Grundbuch-Abfrage (GB)
Das Österreichische Grundbuch ist ein amtliches Verzeichnis, in welches Grundstücke und Liegenschaften sowie die an ihnen bestehenden dinglichen Rechte eingetragen werden.
Mit Hilfe der JUSLINE können Sie per Internet Abfragen in der Grundstücksdatenbank des Bundesrechenzentrums vornehmen.
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Firmenbuch-Abfrage (FB)
Das Firmenbuch ist die offizielle Datenbank des Bundesministerium für Justiz gemäß dem Bundesgesetz BGBL Nr. 10/1991. Die Abfrage der Firmenbuch-Datenbank ist für jedermann freigegeben.
Der Firmenbuch-Auszug enthält aktuelle Informationen über Firmensitz, Geschäftsführer, Kapital einer Gesellschaft, Prokura, Gesellschafter, Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung, Satzungen und vieles mehr. Auch inzwischen gelöschte Daten können ausgegeben werden.
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Zentrales Melderegister (ZMR)
Das Zentrale Melderegister, eine Datenbank des Bundesministeriums für Inneres (BMI), enthält die Datenbestände aller österreichischen Meldebehörden.
Gemäß § 16a Abs. 5 des Meldegesetzes haben Unternehmen und Personen, welche glaubhaft machen können, dass sie regelmäßig Meldeauskünfte zur erwerbsmäßigen Geltendmachung oder Durchsetzung von Rechten oder Ansprüchen benötigen, die Möglichkeit, auf das ZMR zuzugreifen.
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Zentrales Gewerberegister (ZGR)
Beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ist das Zentrale Gewerberegister eingerichtet, in dem die in die dezentralen Gewerberegister der Bezirksverwaltungsbehörden einzutragenden Daten zusammengeführt werden.
Im Zentralen Gewerberegister sind die wichtigsten unternehmensbezogenen Daten sämtlicher Gewerbebetriebe, die in Österreich niedergelassen sind, enthalten. Der Interessent kann sich im Zentralen Gewerberegister rasch und auf einfache Art und Weise Informationen, insbesondere über den Namen bzw. die Firma, den Standort und den Wortlaut der Gewerbeberechtigung eines gewerblichen Unternehmens, verschaffen. Darüber hinaus stellt die Anwendung auch statistische Auswertungen zur Verfügung.
Für die Daten von Einzelunternehmen, die nicht im Firmenbuch eingetragen sind, ist das Zentrale Gewerberegister derzeit die einzige authentische Informationsquelle.
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Geschäftsbehelfe-Auskunft gemäß § 73a Exekutionsordnung (EO)
Die Geschäftsbehelfe des Exekutionsverfahrens sind eine Sammlung von Informationen, die im Zusammenhang mit Exekutionsverfahren von den Gerichten geführt werden. Die Geschäftsbehelfe stehen nur einem geschlossenen Benutzerkreis zur Verfügung. Um den Zugriff auf die Geschäftsbehelfe frei zu schalten, ist auf einem speziellen Anmeldeformular nach § 73a EO der Anschriftencode vom Antragsteller anzugeben und das Anmeldeformular zwecks Bestätigung der Zugriffsberechtigung an die zuständige Standesvertretung zu übersenden.
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Elektronische Akteneinsicht (EA)
Die Elektronische Akteneinsicht wird vom Bundesministerium für Justiz (BMJ) als kostenpflichtige online-Abfrage angeboten und ermöglicht vorerst einem eingeschränkten Nutzerkreis (Voraussetzung ist ein Anschriftencode) den Abruf der elektronischen Geschäftsregister sowie Verfahrensdaten der österreichischen Gerichtsbarkeit.
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Deutsches Handelsregister (HR)
Das Handelsregister aller deutschen Bundesländer steht Ihnen zur Online-Registereinsicht zur Verfügung. Alle in Deutschland eingetragenen Unternehmen lassen sich auch ohne Kenntnis von Registernummer und Firmensitz finden. Der Registerinhalt wird PDF-Dokument zur Verfügung gestellt und kann gespeichert oder ausgedruckt werden. Angeboten werden insbesondere der aktuelle Ausdruck mit einem Überblick über alle gültigen Eintragungen, der chronologische Ausdruck mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung sowie der historische Ausdruck mit allen Daten, die bis zur Umstellung auf die elektronische Registerführung gültig waren.
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Creditreform
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Creditreform-Wirtschaftsauskunft (WAK)
JUSLINE ist Distributionspartner von Creditreform, Europas größter Unternehmensgruppe für Wirtschaftsinformationen. Über die Creditreform-EuropaDatenbank können Auskünfte über die aktuelle finanzielle Situation von Unternehmen abgefragt werden.
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