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Zentralen Melderegister-Abfrage, Österreich
• Informationen
• Allgemein
• Was ist das ZMR?
• Gesetzliche Grundlage
• ZMR-Zahl
• Gesamtdatensatz
• Abfragetipps
• Eigen-Recherche oder Recherche durch JUSLINE?
• Beispiele
• Ergebnis
• Vorteile
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Allgemein
Das Zentrale Melderegister (ZMR) wurde im zeitlichen Zusammenhang mit der Volkszählung -Stichtag 15.5.2001- geschaffen. Seit 1.3.2002 ist das neue Meldegesetz in Kraft und genau zu diesem Zeitpunkt erfolgte der Echtbetrieb des zentralen Melderegisters.
Es handelt sich um das größte Verwaltungsregister Österreichs, das allen Behörden und Dienststellen der Gemeinden, der Länder und des Bundes für jeden Bereich der Verwaltung eine unschätzbare Hilfestellung bietet. Auch wenn es vordergründig nur um die zentrale Erfassung der Meldedaten geht, reicht die Bedeutung des ZMR weit über den Bereich der Meldebehörden hinaus.
Es wird zu einer nachhaltigen Verwaltungsvereinfachung und zu mehr Bürgerservice führen.
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Was ist das ZMR?
ZMR = Zentrales Melderegister.
Eine zentrale Datenbank, mit der Möglichkeit der Österreich weiten Gesamtsicht über alle Wohnsitz-Meldungen einer Person.
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Gesetzliche Grundlage
Meldegesetz (MeldeG)
Meldegesetz-Durchführungsverordnung (MeldeV)
Zentrales Melderegister; Informationsverbundsystem:
§ 16. (1) Das zentrale Melderegister ist insofern ein öffentliches Register, als der Hauptwohnsitz eines Menschen oder jener Wohnsitz, an dem dieser Mensch zuletzt mit Hauptwohnsitz gemeldet war, abgefragt werden kann, wenn der Anfragende den Menschen durch Vor- und Familiennamen sowie zumindest ein weiteres Merkmal, wie etwa das wirtschaftsbereichsspezifische Personenkennzeichen (§ 14 des E-Government-Gesetzes), Geburtsdatum, Geburtsort oder einen bisherigen Wohnsitz, im Hinblick auf alle im ZMR verarbeiteten Gesamtdatensätze eindeutig bestimmen kann. Wird ein wbPK zur Identifizierung des Betroffenen angegeben, so muss der Anfragende auch seine eigene Stammzahl zwecks Überprüfung der Richtigkeit des wbPK zur Verfügung stellen. Über andere gemeldete Wohnsitze dieses Menschen darf einem Abfragenden nur bei Nachweis eines berechtigten Interesses Auskunft erteilt werden.
Das ZMR ist eine Evidenz, in der alle gemeldeten Menschen einmal erfasst sind. Es werden jedem Menschen bundesweit sein Wohnsitz oder seine Wohnsitze zugeordnet: neben nur einem möglichen Hauptwohnsitz sind gegebenenfalls weitere Wohnsitze vermerkt.
Diese Meldungen werden laufend von 2359 Gemeinden und Städte Österreichs in Echtzeit aktualisiert.
Allen Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts, einschließlich der Gemeindeverbände, ist die Möglichkeit zu einem Online-Zugriff eingeräumt worden. Meldedaten stehen somit überall rund um die Uhr zur Verfügung (Wartungsarbeiten werden möglichst außerhalb der Hauptbetriebszeiten (an Arbeitstagen von 7:00 bis 19:00 Uhr) durchgeführt).
Darüber hinaus kann Personen, die regelmäßig Meldeauskünfte benötigen, wie etwa Notaren, Rechtsanwälten, Banken und ähnlichen Institutionen, ein Online-Zugriff auf die Meldedaten des ZMR, für die keine Auskunftssperre besteht, eingeräumt werden. Damit wird eine deutliche Reduzierung des Verwaltungsaufwandes für die Erteilung von Meldeauskünften erreicht.
Bürgerinnen und Bürgern wird durch die Einbindung der elektronischen Abfrage in Behördenverfahren die Vorlage des Meldezettels erspart.
Anfragen an das ZMR können von überall durchgeführt werden, was die Basis für die Weiterentwicklung des One-Stop-Government-Prinzips ist.
Jeder Bürgerin, jedem Bürger, der Wirtschaft und den Behörden steht somit eine der Grundinformationen für Behördenverfahren allerorts und jederzeit zur Verfügung.
Insbesondere ist das ZMR Grundlage für:
- Wählerevidenz (bundesweit)
- Finanzausgleich
- Europa-Wählerevidenz
- Volkszählung
- Bürgerkarte
- u.a.
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ZMR-Zahl
Im ZMR wird allen in Österreich gemeldeten Menschen eine Melderegisterzahl (ZMR-Zahl) zugewiesen.
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Gesamtdatensatz
Der Gesamtdatensatz jeder im ZMR gespeicherten Person besteht aus:
Identitätsdaten:
die Namen, das Geschlecht, die Geburtsdaten (Ort, Datum, Bundesland, wenn im Inland gelegen, und Staat, wenn im Ausland gelegen), die Melderegisterzahl (ZMR-Zahl) und die Staatsangehörigkeit und bei Fremden überdies Art, Nummer, Ausstellungsbehörde und Ausstellungsdatum sowie der Staat der Ausstellung des Reisedokumentes;
Wohnsitzdaten:
Strasse/Hausnummer/Stiege/Tür, Postleitzahl, Ortsgemeinde/Bundesland, Datum der An- bzw. Abmeldung, Name des Unterkunftgebers;
Bei Obdachlose erfolgt die Angabe der Kontaktstelle und die Angabe ob es sich um eine Zustelladresse gemäß dem Zustellgesetz handelt. Die Angabe über das Religionsbekenntnis auf dem Meldezettel wird nicht in das ZMR übernommen.
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Abfragetipps
Eingabe von Familienname oder Name vor erster Ehe (Geburtsname) und Vorname und einem weiteren Suchkriterium (z.B. Geburtsdatum, Staatsbürgerschaft, Geburtsort, PLZ, wirtschaftsbereichspezifisches Personenkennzsichen...
Sie können suchen mit Daten zur aktuellen oder einer vergangenen (nach dem 17.5.2001) Hauptwohnsitzadresse oder Nebenwohnsitzadresse. In der Abfragemaske bitte diejenigen Felder ausfüllen, die mit Sicherheit richtig sind. Sie erhalten den Namen und die Hauptwohnsitzadresse der gemeldeten Personen. Das Geburtsdatum erhalten sie nur, wenn damit gesucht wurde. Für diese Information stellt das BMI eine Abfragegebühr von € 3,-- in Rechnung, auch bei einer Negativauskunft, also wenn keine Person für die angegebenen Suchkriterien gefunden wurde.
Bitte achten sie auch auf korrekte Schreibweise. Lesen Sie bitte folgende Hinweise aufmerksam durch und studieren Sie die Abfragebeispiele, dann sollten ZMR-Abfragen problemlos klappen.
- Namen müssen genauso eingegeben werden, wie sie im ZMR gespeichert sind. Die Hácek-Zeichen (Akzent) bei ausländischen Namen können durch die deutschen Buchstaben ohne Hácek ersetzt werden.
- Doppelnamen mit Bindestrich sind mit einem Bindestrich oder mit einem Leerzeichen statt dem Bindestrich anzugeben.
- Bei zwei Vornamen (ohne Bindestrich) genügt der erste (Haupt-)Vorname.
- Ortsnamen und Straßennamen müssen der amtlichen Schreibweise des statistischen Zentralamtes entsprechen. Dies ist durch unser Auswahlsystem automatisch sichergestellt.
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Eigen-Recherche oder Recherche durch JUSLINE?
ZMR-Abfragen (Eigen-Recherchen) werden über Monatsrechnungen abgerechnet. Jeder Abfrageversuch wird verrechnet. Wenn Sie eine Einzel- statt einer Monatsrechnung benötigen, lassen Sie einfach JUSLINE für sich recherchieren. Dann erhalten Sie die Rechnung gemeinsam mit dem Ergebnis der Meldeanfrage per E-Mail.
Eine Recherche durch JUSLINE empfiehlt sich auch in jenen Fällen, in welchen Sie die - für die direkte Recherche im Zentralen Melderegister erforderliche - Zusatzdaten der gesuchten Person, etwa das Geburtsdatum, nicht kennen. JUSLINE recherchiert dann über das örtliche Meldeamt.
Sie sollten JUSLINE darüber hinaus dann mit der Recherche beauftragen, wenn Sie grundsätzlich hohen Service-Komfort bevorzugen.
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Beispiele
| ZMR-Eintrag |
Ihre Suche |
Ergebnis |
Vorname = Gabriela |
Gabriele
Gaby |
Kein Treffer
Kein Treffer |
Vorname = Karl Heinz |
Karl-Heinz
Karl
Heinz |
Kein Treffer
wird gefunden - Karl Heinz
kein Treffer (es muss der erste Vorname sein) |
Marie-Luise |
Marie Luise
Marie |
wird gefunden - Marie-Luise
kein Treffer |
| Familienname = Müller-Meier |
Müller
Müller Meier
Meier-Müller |
Kein Treffer
kein Treffer
kein Treffer |
| Beĉak |
Becak |
wird gefunden - Beĉak |
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Ergebnis
Wenn es für die gesuchte Person in Österreich eine gültige
Meldeanschrift gibt, erhalten Sie die Antwort: „Im Zentralen
Melderegister scheinen folgende Meldedaten auf„. Diese
enthält die korrekte Schreibweise des Namens und die gültige
Hauptwohnsitz-Adresse.
Lautet die Antwort „Auf Grund der Angaben zur Identität ist der/die Gesuchte
nicht eindeutig bestimmbar; es kann keine Auskunft erteilt werden“, so existieren in Österreich
mehr als eine Personen, auf die die von Ihnen angegebenen Suchkriterien
zutreffen. Laut Meldegesetz müssen Sie aber die Person eindeutig
bestimmen können. Um zu einem Ergebnis zu kommen füllen Sie
bitte zusätzliche Suchparameter aus und führen eine weitere
Abfrage durch.
Lautet die Antwort „Im Zentralen Melderegister scheinen
keine aktuellen Daten auf. Folgende Daten sind historisch, d.h. nicht
mehr aktuell!“, so kann das heißen: Die Person ist
verstorben. Sie erhalten zusätzlich das Datum der Abmeldung.
Oder die Person hat sich abgemeldet und in Österreich
keinen anderen Hauptwohnsitz angemeldet.
Die vierte mögliche Antwortart lautet: „Es liegen
über den/die Gesuchte(n) keine Daten für eine Meldeauskunft
vor“.
Das kann folgende Ursachen haben:
- Die Person hat keine gültige Meldeanschrift in Österreich.
- Die Person ist verstorben.
- Bei dieser Person besteht eine Auskunftsperre (vgl. Meldegesetz §
18 Abs.2)
- Die letzte bekannte Adresse wurde vor dem 17.5.2001 abgemeldet. (Stichtag
der Volkszählung, ab dem die Daten in das ZMR eingespielt wurden)
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Vorteile
Es werden alle Adressen einer Person im Bundesgebiet ersichtlich, das bedeutet:
Der Hauptwohnsitz und die Nebenwohnsitze sind bei jedem Meldevorgang für die Meldebehörde ersichtlich.
Meldeanfragen können von einer Meldebehörde über Adressen im ganzen Bundesgebiet beantwortet werden, das bedeutet:
Die Anfrager brauchen nur 1 Meldeanfrage stellen!
Meldebestätigungen erhalten die Antragsteller mit nur einem Antrag; das bedeutet:
Verwaltungsvereinfachung für den Bürger, insbesondere in Pensionsverfahren, bei Verfahren zum Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft, usw.
Das ZMR ist auch eine Grundlage für Evidenzen des Bundesheeres, insbesondere im Hinblick auf die Beauskunftung der jährlich hinzukommenden Wehrpflichtigen.
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