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Dienstag, 7. September 2010

Handelsregister Abfrage durch JUSLINE - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version vom 25.3.2008

1) Vertragsgegenstand


Die JUSLINE GmbH (in der Folge JUSLINE genannt) ist Dienstleister zwischen den Datenbanken der Registergerichte und den jeweiligen Auftraggebern für die Beschaffung eines Registerausdruckes über das Internet. JUSLINE recherchiert für den Auftraggeber in den elektronisch geführten Handelsregistern A und B und fungiert als Transport- und Verrechnungsstelle.
Aufträge zur Recherche und zur Übermittlung entsprechender Handelsregisterdaten werden von JUSLINE ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Geschöftsbedingungen übernommen


2) Verfügbarkeit des Dienstes


Die Jusline Recherche wird während der offiziellen Betriebszeiten der Datenbanken der Registergerichte durchgeführt. Der Auftraggeber erhält das Ergebnis an Werktagen innerhalb weniger Arbeitsstunden. Ausgenommen bei Einschränkungen, die sich aus der Verfügbarkeit von Telekommunikationsverbindungen oder aus unaufschiebbaren Wartungsarbeiten ergeben. JUSLINE hat keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit der Datenkommunikationsleitungen der verschiedenen Leitungsanbieter. JUSLINE wird dem Teilnehmer Unterbrechungen oder wesentliche Einschränkungen, soweit diese zur Wartung und zur Verbesserung des Dienstes erforderlich sind, rechtzeitig in geeigneter Weise mitteilen.


3) Leistungserbringung


Der Auftraggeber benötigt einen funktionierenden Internetzugang.
Verbindungsprobleme zwischen dem Teilnehmer und seinem Internet-Zugangsprovider liegen nicht im Verantwortungsbereich von JUSLINE.


4) Entgelte und Rechnungslegung


Die Entgeltangaben von JUSLINE bilden in der jeweils gültigen Fassung einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages. Die angegebenen Entgelte können von JUSLINE jederzeit durch Veröffentlichung im Rahmen der Site http://www.jusline.at geändert werden. Neue Entgelte treten frühestens 30 Tage nach erstmaliger Veröffentlichung in Kraft. Rechnungen, Mahnungen etc. werden an die vom Teilnehmer auf dem Auftragsformular bekanntgegebene Adresse zugestellt. Die Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen fällig. Bei Bekanntgabe der UID-Nr. des Auftragsgebers entfällt die USt. Bei nicht fristgerechter Entrichtung des Rechnungsbetrages wird der Zugang 30 Tage nach erfolgloser Mahnung gesperrt.


5) Verzugszinsen und Mahngebühren


Bei Verzug werden 1 % Verzugszinsen pro Monat in Rechnung gestellt. Pro Mahnung werden EUR 3,- in Rechnung gestellt.


6) Haftung


Bei den Daten aus den en Datenbanken der Registergerichte haftet JUSLINE nicht für Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit. Ebenso haftet JUSLINE nicht für Ansprüche jedweder Art, die sich bei der Inanspruchnahme des JUSLINE Recherche-Dienstes aus Verstümmelungen oder Auslassungen bei den abgefragten Daten oder aus Verzögerungen, die während der Benützung auftreten können, ergeben. Für Fehler in der Datenübertragung oder von durch JUSLINE nicht zu verantwortende Verzögerungen wird jede Haftung von JUSLINE ausgeschlossen.


7) Sicherheit und Missbrauch


Die vom Auftraggeber übermittelten Daten bilden die Grundlage für diesen Vertrag. Um die missbräuchliche Verwendung der Teilnehmerdaten hintanzuhalten, verpflichtet sich der Teilnehmer, Passwörter geheimzuhalten und sie in keiner Weise Unbefugten zukommen zu lassen. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die JUSLINE durch Weitergabe seines Passwortes entstehen können.


8) Dauer des Vertrages


Durch Beauftragung der JUSLINE zur Beschaffung eines Handelsregisterausdruckes kommt ein rechtsverbindliches Angebot zustande.
Dieses Angebot wird durch Online-Übermittlung des entsprechenden Handelsregisterausdruckes an den Auftraggeber von JUSLINE angenommen.


9) Änderung dieser Geschäftsbedingungen:


Die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von JUSLINE durch Veröffentlichung im Internet Im Rahmen der Site http://www.jusline.at abgeändert werden. Diese neuen Geschäftsbedingungen treten frühestens 30 Tage nach erstmaliger Veröffentlichung in Kraft.


10) Datenschutz


Der Auftraggeber ist verpflichtet, in seinem Bereich alles zu unternehmen, damit den gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes und der Datensicherheit entsprochen wird.


11)Geltendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand


Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt ausschließlich österreichisches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist A-4690 Schwanenstadt. Bei Auftraggebern, die Verbraucher im Sinne der einschlägigen Gesetze sind, gelten zwingende Verbraucherschutzbestimmungen vorrangig.


12) Allgemeines


Der Auftraggeber stimmt ausdrücklich zu, dass seine Stammdaten automationsunterstützt verarbeitet werden. Der Auftraggeber stimmt auch der elektronischen Verarbeitung sämtlicher Nutzungsdaten zum Zwecke der Abrechnung und Nutzungsverwaltung zu.



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