Nutzungsbedingungen für JUSLINE Datenbankdienste1) Vertragsgegenstand: Die JUSLINE GmbH (in der Folge JUSLINE genannt) ist Dienstleister zwischen der Grundbuchs- und der Firmenbuchdatenbank des Bundesministeriums für Justiz sowie der Datenbank „Zentrales Melderegister“ (ZMR) des Bundesministeriums für Inneres einerseits und Abfrageberechtigten andererseits. JUSLINE fungiert als Transport- und Verrechnungsstelle für den Zugriff durch Abfrageberechtigte (Teilnehmer). Teilnehmer, die bei JUSLINE (online) registriert sind, können aus den oben bezeichneten öffentlichen Datenbanken zu den nachstehend angegebenen Bedingungen Informationen abfragen. Nicht registrierte Teilnehmer können die sogenannte "Komfort-Abfrage" nutzen. Komfort-Abfragen stellen keinen direkten Zugriff auf die öffentliche Datenbank dar. Das Ergebnis erhalten Sie an Werktagen innerhalb weniger Arbeitsstunden. Bei Komfort-Meldeanfragen innerhalb weniger Arbeitstage.
2) Nutzungsvertrag: Durch Registrierung als Teilnehmer oder durch Beauftragung der JUSLINE mit einer „Komfort-Abfrage“ wird zwischen JUSLINE und Teilnehmer ein Nutzungsvertrag abgeschlossen, wobei die „Nutzungsbedingungen für JUSLINE Datenbankdienste“ integrierender Bestandteil des Vertrages sind.
3) Verfügbarkeit des Dienstes: Die JUSLINE Datenbank-Dienste sind während der offiziellen Betriebszeiten der öffentlichen Datenbanken verfügbar. Einschränkungen können sich nur aus unaufschiebbaren Wartungsarbeiten oder durch den Betriebszustand von österreichischen oder internationalen Telekommunikationsverbindungen ergeben. JUSLINE hat keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit der Datenkommunikationsleitungen der verschiedenen Leitungsanbieter. JUSLINE wird dem Teilnehmer Unterbrechungen oder wesentliche Einschränkungen, soweit diese zur Wartung und zur Verbesserung des Dienstes erforderlich sind, rechtzeitig in geeigneter Weise mitteilen.
4) Leistungserbringung: Der Teilnehmer am JUSLINE Datenbank-Dienst benötigt einen funktionierenden Internetzugang. Verbindungsprobleme zwischen dem Teilnehmer und seinem Internet-Zugangsprovider liegen nicht im Verantwortungsbereich von JUSLINE.
5) Entgelte und Rechnungslegung: Die anfallenden Entgelte setzen sich aus amtlich festgesetzten Gebühren des jeweils zuständigen Bundesministeriums sowie Verrechnungsaufschlägen für die Dienstleistung von JUSLINE zusammen. Die Entgeltangaben von JUSLINE bilden in der jeweils gültigen Fassung einen integrierenden Bestandteil des Dienstleistungsvertrages. Die angegebenen Entgelte können von JUSLINE jederzeit durch Versendung neuer Entgeltangaben am Postweg, per Fax, per E-Mail oder durch Veröffentlichung im Internet (http://www.jusline.at/) geändert werden. Neue Entgelte treten frühestens 30 Tage nach Zusendung bzw. Veröffentlichung in Kraft. Rechnungen, Zahlungserinnerungen etc. werden an die vom Teilnehmer auf dem Anmeldeformular bekannt gegebene Adresse zugestellt. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen fällig. Bei nicht fristgerechter Entrichtung des Rechnungsbetrages wird der Zugang 30 Tage nach erfolgloser Mahnung gesperrt. JUSLINE behält sich vor, für jede Rechnung einen Dienstleistungsaufschlag in der Höhe von € 1,00 einzuheben. Bis auf weiteres wird dieser Dienstleistungsaufschlag bei Bezahlung über Bankeinzug oder Kreditkarte auf € 0,00 ermäßigt
6) Bearbeitungspauschale bei Komfort-Abfrage: JUSLINE ist bemüht, aufgrund der vom Teilnehmer zur Verfügung gestellten Angaben ein bestmögliches Abfrageergebnis zu erzielen. Wenn aufgrund der vom Teilnehmer übermittelten Informationen kein Abfrageergebnis erzielt werden konnte oder wenn sich der Teilnehmer nach Rückfrage von JUSLINE nicht binnen einer Frist von einer Woche bei JUSLINE meldet, ist JUSLINE berechtigt, einen Pauschalbetrag in der Höhe von € 7,50 exkl. MwSt. pro Auftrag zu verrechnen. Die Verrechnung des Pauschalbetrages erfolgt auch im Falle einer nachträglichen Stornierung des Auftrages durch den Teilnehmer.
7) Kostenbekanntgabe: Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass die Kosten einer Abfrage erst nach Durchführung der Abfrage bekannt gegeben werden können, wobei der Entgeltsanspruch von JUSLINE bereits durch Absenden des jeweiligen Auftrages an JUSLINE entsteht.
8) Verzugszinsen und Mahngebühren: Bei Verzug werden 1 % Verzugszinsen pro Monat in Rechnung gestellt. Pro Mahnung werden EUR 3,- an Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.
9) Haftung: JUSLINE hat auf die Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der öffentlichen Datenbanken keinen Einfluss und übernimmt daher keine Haftung für die jeweiligen abgefragten bzw. erhaltenen Daten, insbesondere nicht für deren Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. JUSLINE haftet weiters nicht für Ansprüche jedweder Art, die sich bei der Inanspruchnahme des JUSLINE DB-Dienst aus allfälligen Störungen, wie Verstümmelungen oder Auslassungen innerhalb der abgefragten Daten oder Verzögerungen, die während der Benützung auftreten können, oder aus der Kündigung dieses Übereinkommens ergeben können. Für Fehler in der Datenübertragung oder von durch JUSLINE nicht zu verantwortende Verzögerungen wird jede Haftung von JUSLINE ausgeschlossen.
10) Sicherheit und Missbrauch: Die aufgrund der Anmeldung übermittelten Teilnehmerdaten bilden die Grundlage für die Benützung des Dienstes. Der Zugang zum JUSLINE DB-Dienst wird durch individuelle Zugangsdaten des Teilnehmers definiert. Um die missbräuchliche Verwendung der Teilnehmerdaten hintan zuhalten, verpflichtet sich der Teilnehmer, diese geheim zuhalten und sie in keiner Weise Unbefugten zukommen zu lassen, jeden Missbrauch der Teilnehmerdaten zu unterbinden sowie jeden Verdacht auf Missbrauch seiner Teilnehmerdaten JUSLINE sofort zu melden. Der Teilnehmer haftet für alle Schäden und Entgeltansprüche, die JUSLINE durch Missbrauch seiner Einrichtungen oder durch Missbrauch der abgefragten Daten durch den Teilnehmer oder durch Dritte, die sich über die Einrichtungen oder Zugangsdaten des Teilnehmers Zugang verschaffen, entstehen und für alle Ansprüche, die dadurch gegen JUSLINE gestellt werden.
11) Hacking: Der Teilnehmer verpflichtet sich, Hacking-Versuche gegen den JUSLINE DB-Dienst zu unterlassen.
12) Dauer des Nutzungsvertrages: Der Nutzungsvertrag gilt als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Teilnahme endet mit der Kündigung des Teilnehmers oder mit der Einstellung des Dienstes durch JUSLINE. Missbrauch des Dienstes durch den Teilnehmer berechtigt JUSLINE zur sofortigen Beendigung des Übereinkommens.
13) Änderung des Nutzungsvertrages: Die Bestimmungen dieses Vertrages können von JUSLINE durch Versendung eines neuen Vertragstextes am Postweg oder per Fax oder per E-Mail an den Teilnehmer oder durch Veröffentlichung im Internet unter http://www.jusline.at/ abgeändert werden. Diese neuen Vertragsbestimmungen treten frühestens 30 Tage nach Zusendung bzw. Veröffentlichung in Kraft.
14) Kündigung: Beide Vertragspartner haben das Recht, den Nutzungsvertrag jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 10 Werktagen schriftlich zu kündigen. JUSLINE ist zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages mit sofortiger Wirkung berechtigt, wenn der Kunde gegen diese Nutzungsbedingungen verstößt oder wenn über das Vermögen eines Teilnehmers ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckendem Vermögens nicht stattfindet.
15) Datenschutz: JUSLINE behandelt die Daten des Teilnehmers streng nach den Vorgaben der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Unter personenbezogenen Daten versteht das Datenschutzgesetz all jene Angaben über Teilnehmer, auf deren Grundlage die Identität des Betroffenen bestimmt werden kann oder bestimmbar ist (vgl. § 4 Z 1 DSG, z. B.: Name, Geburtsdatum, IP-Adresse etc). JUSLINE verwendet diese Daten nur im Sinne des § 7 DSG. Das Datengeheimnis gemäß § 15 DSG wird beachtet. Von JUSLINE werden keinerlei personenbezogene Daten an Dritte weitergegeben!
Der Teilnehmer stimmt ausdrücklich zu, dass seine Stammdaten zum Zwecke der Abrechnung und Nutzungsverwaltung von JUSLINE automationsunterstützt verarbeitet werden. Autoren von Gesetzeskommentaren oder von Beiträgen im "Forum Recht" stimmen darüber hinaus ausdrücklich zu, dass die von ihnen verwendeten Namen neben den Kommentaren oder Beiträgen angeführt werden.
Der Teilnehmer ist damit einverstanden, (ausschließlich) von JUSLINE per Briefpost oder mit E-Mail über neue Dienstleistungen von JUSLINE informiert zu werden. Diese Zustimmung kann jederzeit durch den Teilnehmer widerrufen werden.
16) Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen: Der Teilnehmer verpflichtet sich, die jeweils geltenden Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes, des Meldegesetzes sowie die Durchführungsverordnungen zum Meldegesetz zu beachten.
17) Geltendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist A-4690 Schwanenstadt. Bei Teilnehmern, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, gelten dessen zwingende Bestimmungen vorrangig. |